Schwer zu sagen, was die schlimmere Strafe für die beiden jungen Leute ist. Die Arreststrafen, die sie demnächst absitzen müssen, oder das öffentliche Vorführen peinlicher Beweisvideos, die am Mittwochnachmittag der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch starten lässt. Zu sehen sind da die beiden Angeklagten, wie sie am zweiten Weihnachtsfeiertag 2014 in der Erlebnisgrotte des Titania-Bads in Neusäß – sagen wir es technisch – sexuelle Handlungen ausüben. Ob es zu einem „echten“ Geschlechtsverkehr gekommen ist, bleibt ungeklärt.
AUGSBURG/NEUSÄß