In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett die Aufhebung der der Schonfrist für Wildschweine beschlossen. Eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft liegt jetzt vor. Durch die dadurch ermöglichte ganzjährige Bejagung solle eine „erhebliche Ausdünnung der Schwarzwildpopulation erreicht werden, wodurch insbesondere das Risiko der Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest vermindert werden solle“, heißt es darin. Allerdings muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen. „Bis der Bundesrat zugestimmt hat, gilt die Aufhebung der Schonfrist noch nicht“, stellt Gertrud Helm, Pressereferentin des Bayerischen Jagdverbands klar.
WÜRZBURG/SCHWEINFURT