Es handelt sich bei dem Kuvert um einen Vorboten des Zensus, jener Volkszählung, die im kommenden Mai in Deutschland durchgeführt wird. Die Beantwortung des Fragebogens ist, wie berichtet, verpflichtend, sonst droht ein Bußgeld von rund 250 Euro. Landesamt-Sprecherin Anke Schwarz hatte unserer Redaktion gegenüber erklärt, dass Eigentümer, die den Fragebogen nicht online ausfüllen können, eben 55 Cent in eine Briefmarke investieren müssen. Das aber ist offenbar nur die halbe Wahrheit: Denn auf den beigefügten Kuverts für die Rücksendung steht unter der Adresse des Landesamtes das Wörtchen „Antwort“. Erwin Nier, Sprecher der Deutschen Post, bestätigt Folgendes: Wird der Antwortbrief unfrankiert in den Briefkasten geworfen, dann ist das Landesamt für das Nachentgelt verantwortlich. „Das zahlt der Empfänger, die Rechtslage ist eindeutig“, so Nier.
WÜRZBURG/MÜNCHEN