Das Oberlandesgericht München hat ein weiteres Mal versucht, die genaue Herkunft der wichtigsten Mordwaffe des NSU-Trios zu klären. Als Zeuge war am Dienstag ein Schweizer Polizist geladen, der einen mutmaßlichen Mittelsmann in der Schweiz zu der „Ceska“-Pistole vernommen hatte. Die Befragung des Polizisten wurde immer wieder wegen Streits um juristische Verfahrensfragen unterbrochen. Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe und ihres mutmaßlichen Helfers Ralf Wohlleben warfen dem Gericht Formfehler vor. Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl widersprach der Verwertung der Zeugenbefragung als Beweismittel.
MÜNCHEN