Tretbootfahren und Stand-up-Paddling (SUP) sind vor allem in der heißen Jahreszeit eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Doch aufgepasst: Hier kann für die Stand-up-Paddler und Bootfahrer die Promillegrenze gelten. So auch für einen Vater, der mit seinen beiden Kindern mit dem Tretboot auf dem Ammersee unterwegs war. Die Polizei konnte bei dem 41-Jährigen einen Atemalkoholwert von 1,84 Promille feststellen. Der Tretbootfahrer muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Das liegt daran, dass für Tretboote und SUPs die gleichen Promillegrenzen wie im Straßenverkehr gelten. Ein SUP oder Tretboot gilt als Fahrzeug, genauer als Wasserfahrzeug. Das heißt, die Bootfahrer und Paddler dürfen einen Wert von 0,5 Promille nicht überschreiten. Haben die Fahrer Ausfallerscheinungen, dann liegt die Grenze bereits bei 0,3 Promille. Bei einem Verstoß müssen Betroffene mit einem Bußgeld rechnen, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Eine weitere Grenze liegt bei 1,1 Promille. Hier drohen laut Polizei ein Führerscheinentzug und möglicherweise die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), bis hin zu einer Freiheitsstrafe.
Die Promillegrenze gilt nicht an allen Gewässern
Doch es gibt auch Ausnahmen. An Pools oder Badeteichen im eigenen Grundstück gelten diese Regeln nicht, so die Polizei. Dennoch sollte auch hier die nötige Sorgfalt nicht außer Acht gelassen werden, um niemanden in Gefahr zu bringen. Auf die Kahnfahrt in Augsburg trifft diese Ausnahme nicht zu. Auf Nachfrage teilte die Polizei mit, dass es sich dabei um ein öffentliches Gewässer handelt. Somit müssen sich die Besucher und Besucherinnen an die Promillegrenzen halten.