In Österreich ist am Montagmorgen, 2. Oktober, eine Frau beim Joggen von einem Hund zu Tode gebissen worden. Wie die Polizei mitteilte, entfernte sich der American Staffordshire Terrier in Naarn im Bundesland Oberösterreich von seiner Besitzerin und attackierte die laufende Frau. Die Frau, eine 60 Jahre alte Joggerin, starb infolge der vielen Bisse, die zu einem hohen Blutverlust führten.
Die Haltung dieser Hunderasse ist anders als in vielen deutschen Bundesländern in Oberösterreich mit keinen besonderen Auflagen verbunden. Dementsprechend trug das Tier auch keinen Maulkorb. Wie die das österreichische Nachrichtenportal OE24 berichtet, wurde der Hund mittlerweile eingeschläfert.
Die Staatsanwaltschaft Linz ermittelt gegen die 37-jährige Hundehalterin wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung –ursprünglich wurde das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eröffnet.
Tödlicher Hundebiss in Österreich: 60-jährige Joggerin stirbt
Zu dem tödlichen Vorfall kam es laut Polizei am Morgen in der Nähe des Wohnhauses der Hundehalterin in Naarn bei Linz. Die Joggerin wurde von dem American Staffordshire Terrier so schwer verletzt, dass sie noch am Ort des Angriffs starb. Die Besitzerin versuchte noch, ihren Hund wegzuzerren und erlitt dabei selbst schwere Verletzungen. Sie schaffte es jedoch, ihr Tier in das Haus zurückzubringen und Einsatzkräfte zu alarmieren, sagte eine Polizeisprecherin der Deutschen Presse-Agentur.
Hundehalterin nach tötlicher Attacke selbst in der Klinik
Die Hundehalterin wurde in die Universitätsklinik in Linz gebracht. Wegen ihres mental angeschlagenen Zustands konnte bisher jedoch noch nicht von der Polizei befragt werden.
In drei österreichischen Bundesländern ist für die Haltung von potenziell gefährlich eingestuften Rassen wie American Staffordshire Terrier eine Genehmigung oder eine Hundeführerscheinprüfung nötig. Oberösterreich gehört nicht dazu: Dort müssen alle Hundebesitzer einen Kurs absolvieren. Behörden in Öberösterreich können aber anordnen, dass einzelne Tiere nur mit Beißkorb und Leine in die Öffentlichkeit dürfen, falls sie durch Aggressivität auffallen.
Österreichische Gemeinde Naarn wird Besitzerin den Hund abnehmen
Der American Staffordshire Terrier von Naarn sei nicht als auffällig eingestuft worden, sagte der Bürgermeister von Naarn, Martin Gaisberger, der Deutschen Presse-Agentur. Nach dem tödlichen Vorfall gab die Gemeinde jedoch bekannt, dass sie der Besitzerin die Haltung des Tieres untersagen und ihr den Hund abnehmen werde.
In Deutschland ist es generell verboten, American Staffordshire Terrier einzuführen. Die Haltung dieser sogenannten Kampfhunde ist in den meisten deutschen Bundesländern nur mit Genehmigung von Behörden erlaubt. In Brandenburg und Bremen darf diese Rasse hingegen gar nicht gehalten werden. (mit dpa)