Der Rapper Bushido klagt vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die Indizierung seines Albums „Sonny Black“. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte das 2014 erschienene Album ein Jahr später auf den Index gesetzt.
Die Texte verherrlichten Gewalt und einen kriminellen Lebensstil, seien frauen- und homosexuellenfeindlich. Bushido hat dagegen geklagt.
Keine Belege für verrohende Wirkung von Gangsta-Rap
Es gebe keine Belege für die verrohende Wirkung von Gangsta-Rap, seine Texte seien bewusst klischeehaft überzeichnet. Zudem habe die Bundesprüfstelle formale Fehler begangen, in dem sie den weiteren Musikautoren auf der Platte (u.a. Farid Bang, Kollegah und Shindy) keine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt habe.
In erster Instanz war Bushidos Klage abgewiesen worden.