Der Antisemitismus-Eklat im Zusammenhang mit gezeigten Kunstwerken auf der documenta 15 hat keine juristischen Folgen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kassel bestätigt, keine Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche und Künstler der documenta 15 in Kassel wegen Volksverhetzung und Beleidigung aufzunehmen.
Frankfurt/Kassel