Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
ZZ Fallback
Icon Pfeil nach unten

Berlin: Raubkunst-Streit: Grosz-Gemälde können in Bremen bleiben

Berlin

Raubkunst-Streit: Grosz-Gemälde können in Bremen bleiben

    • |
    • |
    Die beiden Grosz-Gemälde befinden sich in der Sammlung der Kunsthalle Bremen. (Archivbild)
    Die beiden Grosz-Gemälde befinden sich in der Sammlung der Kunsthalle Bremen. (Archivbild) Foto: Alicia Windzio/dpa

    Zwei Gemälde des Malers George Grosz (1893–1959) können laut einer Empfehlung der Beratenden Kommission für NS-Raubgut in Bremen bleiben. Es werde keine Restitution der Werke „Pompe Funèbre” (1928) und „Stillleben mit Okarina, Fisch und Muschel” (1931) an Grosz' Erben empfohlen, teilte die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, in Berlin mit.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden