Die Endgerätefreiheit für Internetanschlüsse gilt weiterhin uneingeschränkt und auch für Glasfasernetze. Das bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch an Glasfaseranschlüssen keine Geräte des Internetanbieters nutzen müssen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.
Mainz/Berlin