Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bei Glasfaserinternet-Verträgen beginnt schon mit dem Abschluss des Vertrags und nicht erst dann, wenn der Anschluss tatsächlich freigeschaltet wird. Das geht aus einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts hervor, auf das die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen als Klägerin hinweist (Az.: 10 UKL 1/24).
Hamburg