Schleswig: Mobilfunkanbieter dürfen nach Kündigung nicht tricksen
Schleswig
Mobilfunkanbieter dürfen nach Kündigung nicht tricksen
Gekündigt ist gekündigt. Sollte man meinen. Ist auch so. Trotzdem versuchen Firmen, verflossene Kunden zu verunsichern und zum Bleiben zu bewegen. Auch mit unlauteren Mitteln, wie dieses Urteil zeigt.
Von dpa|
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Unternehmen, die Kunden nach deren Kündigung noch einmal kontaktieren und zu einem Anruf auffordern, müssen einen guten Grund dafür haben.