Eine kontroverse Aussage auf Social Media teilen oder mit einem Like versehen, bedeutet nicht automatisch, dass man sich den Inhalt auch zu eigen macht. Also selbst diese Behauptung macht. Das hat das Kammergericht Berlin nun entschieden (Az.: 10 U 64/24). Ein Freibrief ist das Urteil aber nicht. Denn versieht man den geteilten Beitrag noch mit einem zustimmenden Kommentar, sieht die Sache wieder anders aus.
Berlin