Wie der Blog "Datenwachschutz" auf seiner Homepage dieser Tage mitteilt, hat die Internetplattform Facebook Anfang Februar seine Datenschutzbestimmungen geändert, womit dem Portal mehr Rechte in Bezug auf den Umgang mit persönlichen Daten einberaumt werden. Facebook dürfe "jetzt mit deinen Daten machen, was es will", schreibt der Blogger.
Das stimmt allerdings nur bedingt. Denn weit reichende Rechte besaßen die Betreiber des sozialen Netzwerkes längst. Mit Einwilligung der AGB stellt der Nutzer schon bei der Anmeldung jeglichen so genannten "User Generated Content" zur Verfügung. Demgemäß dürfen Fotos, Videos oder persönliche Daten für kommerzielle und Werbezwecke verwendet werden. Auch zur Kopie und Weitergabe dieser Nutzerinhalte ist Facebook durch das Akzeptieren der AGB durch den Benutzer berechtigt. Eingefügt wurde nun eine Klausel, der zufolge Facebook nun auch Daten von gelöschten Nutzerkonten verwenden darf.
Änderung bisher beinahe unbemerkt
Diese Änderung blieb bisher jedoch beinahe unbemerkt. Gleich nach dem Einloggen wird der Nutzer bei Facebook zwar auf die englische Version des Portals weitergeleitet. "Die neuen Nutzungsbedingungen lesen jedoch nur die Wenigsten. Das Problem ist, dass die AGB sehr juristisch geschrieben sind - man klickt sich weg", so Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, der auf seinem Blog "
" regelmäßig über Internet- und Datenschutzrecht berichtet. Blogger, Nutzer und Internetberichterstatter reagieren mit harscher Kritik, obwohl bereits vorher Facebook enorme Nutzungsrechte von persönlichen Daten einberaumt wurden. "Es ist mehr als fragwürdig, ob den Usern bewusst ist, welche Rechte sie eigentlich schon abgetreten haben", meint auch Ulbricht. Diese Regelungen gäbe es seiner Meinung nach schon immer. Was diesen Fall zusätzlich brisant macht, ist die Frage, ob die aktuellen Änderungen auch für deutsche Nutzer gelten. Bei den Datenschutzrichtlinien ist zu lesen, dass es einer Zustimmung entspricht, wenn der Nutzer weiterhin die Dienste der Plattform in Anspruch nimmt. Facebook schreibt weiter: "Wir behalten uns vor, in unserem eigenen Ermessen, Teile dieser Bestimmungen jederzeit ohne weitere Bekanntmachung zu ändern oder zu löschen." Die geänderten Bestimmungen müssen also nicht vom Nutzer bestätigt werden. Sie gelten als automatisch angenommen...
Datenwachschutzblog kritisiert, dass dieser Vorgang nicht zulässig sei, wenn für beide Parteien das deutsche Gesetz gelte. Auch Internetrecht-Experte Ulbricht geht davon aus, dass "die Änderung der ABG durch Facebook unter Zugrundelegung deutschen Rechts als unwirksam anzusehen ist." Im Telemediengesetz (TMG), welches seit 1. März 2007 zentrale Vorschriften des Internetrechts regelt, ist in diesem Zusammenhang Folgendes verankert: "Der Dienstanbieter darf...personenbezogenen Daten für andere Zwecke nur verwenden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift...es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat." Erlaubt ist gemäß TMG die Erstellung von Nutzungsprofilen für Werbung, Marktforschung oder Evaluierung der Angebote. Die Nutzungsdaten müssen jedoch anonymisiert werden.
Nutzt Facebook eine Gesetzeslücke?
Nutzt Facebook also eine Gesetzeslücke, indem die Neuerungen vom Nutzer indirekt bestätigt werden? Die Verordnungen seien laut Dr. Carsten Ulbricht ziemlich eindeutig in Deutschland: In Bezug auf Datenschutz- und Urheberrechte gelten bestimmte Grenzen im AGB. Danach ist für eine Änderung die Zustimmung der Nutzer erforderlich. Das aktuelle Vorgehen von Facebook wäre demzufolge unzulässig. Da sich der Nutzer mit der erstmaligen Zustimmung zu den AGB jedoch damit einverstanden erklärt, dass kalifornisches Recht gilt, erfordert der Fall eine intensivere rechtliche Überprüfung. Nur soviel kann Ulbricht zum jetzigen Zeitpunkt sagen: "Im Sinne des Verbraucherschutzes spricht alles dafür, dass für deutsche Nutzer auch deutsches Recht gilt."
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg schreibt zu den AGB-Änderungen
, dass es nicht möglich sei, auf der einen Seite viele Informationen mit anderen Menschen auszutauschen und auf der anderen Seite die volle Kontrolle über die Informationen zu behalten.
Der Facebook-Statistikseite zufolge hat die Website mehr als 140 Millionen aktive Nutzer. Täglich werden 30 Millionen Bilder hochgeladen.