Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Werbeblockern wartet der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ab. Die höchsten deutschen Zivilrichter sehen Ähnlichkeiten zu einem Fall, der im Oktober in Luxemburg entschieden werden soll. Aktuell geht es in Karlsruhe um eine Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen Werbeblocker. Der Verlag sieht in ihnen eine unzulässige Umarbeitung der Programmierung seiner Webseiten. Damit werde sein Urheberrecht verletzt.
Karlsruhe