Das Bundeskartellamt und der Facebook-Mutterkonzern Meta haben ihren jahrelangen Rechtsstreit wegen der Sammlung von Nutzerdaten beigelegt. Deutschlands oberste Wettbewerbshüter hatten dem US-Konzern 2019 untersagt, Nutzerdaten verschiedener Dienste - etwa Facebook, WhatsApp und Instagram - einfach zusammenzuführen. Dafür sei eine freiwillige Einwilligung nötig, hieß es vom Kartellamt. Die Wahl, entweder der unbegrenzten Datensammlung zuzustimmen oder das soziale Netzwerk überhaupt nicht nutzen zu können, sei unzulässig.
Düsseldorf