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Karlsruhe: BGH stärkt Opfer von Datendiebstahl bei Facebook

Karlsruhe

BGH stärkt Opfer von Datendiebstahl bei Facebook

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    Anfang April 2021 wurden Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet öffentlich. (Symbolbild)
    Anfang April 2021 wurden Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet öffentlich. (Symbolbild) Foto: Anna Ross/dpa

    Betroffene eines umfangreichen Datendiebstahls bei Facebook vor einigen Jahren haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vergleichsweise niedrige Hürden, um Schadenersatz zu bekommen. Sie müssen nur nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren, wie der sechste Zivilsenat in Karlsruhe entschied. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind - etwa in Angst und Sorge. 

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