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Entlastungspaket: Energiepauschale für Studenten: Antrag nur noch bis 30. September möglich!

Entlastungspaket

Energiepauschale für Studenten: Antrag nur noch bis 30. September möglich!

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    Ab 15. März 2023 können Studierende die 200 Euro Energiepreispauschale mit Hilfe eines Formulars beantragen.
    Ab 15. März 2023 können Studierende die 200 Euro Energiepreispauschale mit Hilfe eines Formulars beantragen. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Studentinnen und Studenten können seit März die Energiepreispauschale (EPP) beantragen, nachdem vergangenes Jahr bereits Arbeitnehmer diese erhalten haben. Allerdings bekommen Studierende das Geld nur, wenn sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Bevor das möglich ist, müssen noch einige Hürden genommen werden.

    Wann kommt die Energiepreispauschale für Studenten?

    Seit Mittwoch, 15. März 2023, können Studierende die Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen. Danach erfolgen die Auszahlungen zeitnah. Die Pauschale ist steuerfrei.

    Allerdings müssen sich Studierende nun beeilen: Die Antragsfrist läuft nur noch bis zum 30. September. Wer bis dahin noch keinen Antrag auf die Energiepauschale für Studierende eingereicht hat, bekommt die 200 Euro nicht.

    Formular: Wie bekommen Studenten die Energiepreispauschale?

    Den Antrag können Studierende auf der Website Einmalzahlung200.de stellen. Auf dem Portal wird auch noch einmal erklärt, was für den Antrag benötigt wird, wer die Einmalzahlung bekommt und wie die Zahlung in vier Schritten abläuft.

    Wer hat Anspruch auf die Energiepauschale?

    Voraussetzung, um den Antrag stellen zu können, ist, dass Studierende am 1. Dezember 2022 ihren Wohnsitz in Deutschland hatten und an einer Hochschule eingeschrieben waren. Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bmbf) sind das derzeit rund 2,95 Millionen Studierende.

    Anträge können zudem auch von Studierenden in einem dualen Studium, Promotionsstudierenden, Teilzeitstudierenden und Studierenden in einem Urlaubssemester gestellt werden. Gasthörerinnen und Gasthörer können dem Bmbf zufolge keinen Antrag stellen.

    Weiterhin sind auch rund 450.000 Fachschülerinnen und Faschschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler, die mindestens einen zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss anstreben. Zudem müssen auch sie zum Stichtag am 1. Dezember 2022 in Deutschland an einer Ausbildungsstätte angemeldet sein.

    Anspruchsberechtigt sind auch die etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, wenn sie zum Stichtag an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sind.

    Wie bekomme ich als Student die 200 Euro Energiepreispauschale?

    Damit Studenten die Energiepreispauschale überhaupt beantragen können, musste zunächst ein spezielles Portal errichtet werden. Grund dafür war, dass es für Studentinnen und Studenten keine zentrale Stelle gab, über die die Zahlung hätte abgewickelt werden können. Für Arbeitnehmer und Rentner, die bereits vergangenes Jahr die Energiepreispauschale kassiert haben, war das anders.

    Bevor Studentinnen und Studenten den Antrag stellen können, müssen sie noch einige Vorbereitungen getroffen haben:

    • Studierende brauchen für den Antrag einen Zugangscode plus Pin, den sie von der jeweiligen Universität oder Hochschule zugeschickt bekommen. Diesen müssen Studenten nicht anfordern, sondern wird ihnen automatisch zugesandt.
    • Für die Beantragung der Energiepreispauschale brauchen Studenten zwingend ein BundID-Nutzerkonto. Dabei handelt es sich um ein zentrales Benutzerkonto in Deutschland für digitale Verwaltungsleistungen. Das Anlegen des Nutzerkontos ist zwar kostenlos, dafür aber kompliziert, denn man braucht dafür einen Personalausweis mit Online-Funktion oder ein Elster-Zertifikat. Für die Online-Ausweisfunktion benötigen Studenten ein Smartphone mit NFC-Funktion und eine Identifizierungs-App.

    Wer Fragen zur Antragsstellung hat, kann sich dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr an die Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wenden: 0800 2623 003.

    Übrigens: Studenteninnen und Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen auch einen zweiten Heizkostenzuschuss beantragen.

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