Seit März profitieren deutsche Bürgerinnen und Bürger von einer großen Entlastung. Seitdem ist nämlich unter anderem die Gaspreisbremse der Bundesregierung in Kraft. Doch nicht alle profitieren davon. Einige Verbraucherinnen und Verbraucher gehen bei dem Entlastungspaket leer aus. Denn das ist auf Erdgas ausgelegt.
Aber auch wer im vergangenen Jahr beim Heizen beispielsweise zu Pellets gegriffen hat, musste deutlich tiefer in die Tasche greifen als noch 2021. Die Kosten aller Heizmittel waren 2022, angetrieben durch den Krieg in der Ukraine, durch die Decke gegangen. Wie sich Nutzerinnen und Nutzer von Pellets trotzdem finanzielle Unterstützung sichern können, lesen Sie hier.
Preisbremse für Pellets: Was plant die Bundesregierung?
Die Bundesregierung erkennt neben der Kostensteigerung für Erdgas eindeutig auch die erheblichen Preisveränderungen für Holzpellets sowie die damit verbundene finanzielle Mehrbelastung für Verbraucherinnen und Verbraucher an. Deshalb haben die Regierungsparteien im Bundestag die Voraussetzungen für eine Härtefallregelung in Gang gebracht und die Einrichtung eines zusätzlichen Fonds beschlossen.
Dieser richtet sich speziell an Nutzerinnen und Nutzer von nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen, zu denen laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) neben Pellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks und Heizöl zählen. Am 30. März 2023 haben sich Bund und Länder laut der Tagesschau endgültig auf die Auszahlung von Hilfen geeinigt.
Konkret heißt das: Für den Härtefallfonds stellt der Bund den Ländern finanzielle Mittel im Umfang von bis zu 1,8 Milliarden Euro bereit. Deren Verteilung wird nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgen, der sich am Steueraufkommen und der Bevölkerungszahl der einzelnen Bundesländer orientiert.
Mit diesem Geld sollen Privathaushalte, die vom Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz nicht erfasst sind, bei der Bewältigung der gestiegenen Heizkosten aus dem Jahr 2022 unterstützt werden. Dabei geht es vorerst um den Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022. Rechnungen über einen Pelletkauf nach diesem Stichtag können demnach beim Härtefallantrag nicht eingereicht werden.
Wie profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher von Pellets von der Härtefallregelung?
Nach Angaben der Bundesregierung sollen private Haushalte, die 2022 mit Holzpellets geheizt haben, mit einer Zahlung von bis zu 2000 Euro entlastet werden. Voraussetzung ist dabei, dass sich der Preis für die Heizmittel im Vergleich zum Vorjahr – Bund und Länder haben sich für 2021 gemeinsam auf Referenzpreise geeinigt – mehr als verdoppelt hat und die entsprechende Rechnung spätestens am 1. Dezember 2022 ausgestellt wurde.
Der Referenzpreis für Holzpellets beträgt dem BMWK zufolge 0,24 Euro pro Kilogramm (inkl. USt.).
Wie hoch die Entlastung schlussendlich ausfällt, wird laut Bundesregierung ähnlich den Preisbremsen für Gas und Strom berechnet. Liegt die errechnete Entlastung aber unter 100 Euro, schießt der Staat kein Geld zu.
Ein Beispiel:
- Ein Haushalt bezieht 4000 Kilogramm Holzpellets im Jahr. 2022 lag der Preis dafür bei 0,70 Euro pro Kilogramm. Insgesamt sind also Kosten in Höhe von 2800 Euro entstanden.
- Gegenüber dem Referenzpreis (0,24 Euro pro Kilogramm) haben sich die Kosten mehr als verdoppelt. Die gleiche Menge Holzpellets hätte 2021 960 Euro gekostet.
- Der Haushalt wird für den Preis bis 1920 Euro (die doppelte Summe der Kosten aus dem Vorjahr) nicht unterstützt.
- Von den zusätzlichen Kosten, also 880 Euro, übernimmt der Staat 80 Prozent und würde dem Beispiel-Haushalt 704 Euro erstatten.
Was ist beim Härtefallantrag für Pellet-Heizungen zu beachten?
Nutzerinnen und Nutzer von Holzpellets, die den Härtefall beantragen wollen, müssen sich an ihr jeweiliges Bundesland wenden, denn diese sind für die administrative Umsetzung zuständig. In allen Ländern ist die Antragsstellung über eine Online-Plattform bereits im Frühjahr gestartet.
Insgesamt 13 von 16 Bundesländer bieten eine zentrale Antragsplattform über Driveport an. Lediglich Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen gehen einen Sonderweg. Wer in einem dieser drei Bundesländer lebt, muss sich den Angaben der Service-Plattform Driveport, die von dem zur Hamburger Finanzbehörde gehörenden Landesbetrieb Kasse.Hamburg bereitgestellt wird, an die zuständigen Ministerien wenden.
Betroffene sollten sich auf eine Antragstellung ohne viel Bürokratie einstellen können. Das Antragsverfahren soll dem BMWK zufolge schlank, unbürokratisch und IT-basiert sein. Benötigt werden demnach in der Regel nur folgende Nachweise: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen, strafbewehrte Eigenerklärungen der Antragstellenden u.a. über Antragsvoraussetzungen.
Härtefallzuschuss für Pellets: Wann endet die Frist?
Für alle Bundesländer endet die Antragsfrist laut dem BMWK am 20. Oktober 2023.