Am 27. März 2023 haben die Gewerkschaften Verdi und EVG zu einem Streik im Verkehrssektor aufgerufen. Heute werden deutschlandweit Busse, Bahnen, Flugzeuge und sogar Schiffe ausfallen. Für Arbeitnehmer, die auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen, hat das drastische Folgen. Aber darf man eigentlich zuhause bleiben, wenn alle Verkehrsmittel streiken? Im Artikel finden Sie alle Informationen.
Infos für Arbeitnehmer? Kann man bei einem Streik zuhause bleiben?
Nein, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nicht zuhause bleiben. Laut dem Zdf gibt es einen arbeitsvertraglichen Erfüllungsanspruch. Dieser muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber erbringen. Einfach zuhause bleiben geht also nicht.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale gilt die Mobilitätsgarantie der Verkehrsunternehmen nicht im Streikfall. Da Arbeitnehmer das Wegerisiko tragen, müssen sie in jedem Fall sicherstellen, dass sie am Arbeitsplatz erscheinen.
Schülerinnen und Schüler dürfen am Montag allerdings zuhause bleiben.
Wie komme ich zur Arbeit, wenn gestreikt wird?
Das Zdf rät dazu, Fahrgemeinschaften mit dem Auto zu bilden, wenn die öffentlichen Verkehrsunternehmen streiken. Wenn es die Entfernung zum Arbeitsplatz zulässt, könnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch das Fahrrad, E-Bike oder einen E-Scooter nutzen sowie Car- oder Bikesharing-Angebote.
Auch Taxifahren wäre eine Alternative. Allerdings werden diese Kosten nicht erstattet, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Es könnte aber sein, dass der Arbeitgeber die Kosten aus Kulanz übernimmt. Auch für die bereits gekauften Tickets für die öffentlichen Verkehrsmittel gibt es keine Erstattungen.
Was ist, wenn ich wegen eines Streiks nicht pünktlich zur Arbeit komme?
Der Verbraucherzentrale zufolge unterliegt der Arbeitsweg der eigenen Verantwortung. Wer nicht pünktlich zur Arbeit kommt, muss die versäumte Zeit nachholen oder für diese Zeit einen Ausgleich nehmen, zum Beispiel durch Überstunden.
Wenn möglich, können Arbeitnehmer an einem Streiktag auch aus dem Home Office arbeiten. Laut der Rechtsanwaltskanzlei Pöppel gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch auf Arbeit im Home Office, wenn gestreikt wird. Das muss mit dem Arbeitgeber erst vereinbart werden.
Übrigens: Es wird nicht nur die Deutsche Bahn bestreikt, sondern auch der Nahverkehr, viele Flughäfen und auch die Wasserstraßen. Bis zuletzt war noch unklar, ob auch Autobahntunnel vom Streik betroffen sind.
Pendlerinnen und Pendler erwarten unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen drastische Einschränkungen. Warum heute gestreikt wird und wie lange der Streik dauert, lesen Sie hier.
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