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Würzburg: Mieter-Selbstauskunft: Was Vermieter von Wohnungssuchenden abfragen dürfen

Würzburg

Mieter-Selbstauskunft: Was Vermieter von Wohnungssuchenden abfragen dürfen

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    Mietinteressenten müssen bei der Selbstauskunft nicht bei allen Angaben ehrlich . Denn vieles ist auch unzulässig. 
    Mietinteressenten müssen bei der Selbstauskunft nicht bei allen Angaben ehrlich . Denn vieles ist auch unzulässig.  Foto: Christin Klose, dpa

    Spätestens nach der Wohnungsbesichtigung wird einem die freiwillige Selbstauskunft in die Hand gedrückt. Auf einer Din-A4-Seite werden dann allerlei persönliche und sensible Daten abgefragt: die Adresse des vorherigen Vermieters, Gründe für den Umzug, Höhe des Nettogehalts oder Fragen nach Haustieren und musikalischen Hobbys. Aber das Ganze ist natürlich rein freiwillig. Doch wer die Selbstauskunft nicht ausfüllt, hat auf harten Wohnungsmärkten wie in München oder Würzburg schlechte Karten.

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