Grün, grün, grün sind mittlerweile viele Getränke: Matcha-Tee, Matcha-Smoothies, Matcha-Latte und Co. Doch lebensmittelrechtlich geschützt ist der japanische Begriff Matcha („gemahlener Tee”) hierzulande nicht. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW (VZ) hin.
Düsseldorf