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Finanz-Kolumne: Wie man Versicherungen richtig kündigt

Finanz-Kolumne

Wie man Versicherungen richtig kündigt

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    Wer eine Versicherung kündigen will, sollte sich vorab zu den genauen Fristen informieren.
    Wer eine Versicherung kündigen will, sollte sich vorab zu den genauen Fristen informieren. Foto: Franziska Gabbert, dpa

    Versicherungen fallen unter die laufenden Ausgaben. Ganz einfach, denn deren Vertragslaufzeiten verlängern sich meist automatisch, sodass sie als Kostenbelastung der Haushaltskasse erhalten bleiben. Gleichzeitig darf der Versicherer die Prämien kontinuierlich erhöhen, was den Schutz mit zunehmender Vertragsdauer teurer werden lässt. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen wie Lebensversicherungen, die eine feste Laufzeit haben, können die meisten Versicherungen ewig laufen, wenn man sie nicht selbst kündigt. Und das bedeutet: Versicherte müssen sich rechtzeitig kümmern, Fristen beachten und das Versicherungsunternehmen anschreiben.

    In der Regel können Verträge immer zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden, denn die meisten verlängern sich automatisch um zwölf Monate. Das Vertragsende bestimmt sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Weil nicht alle Verträge immer zum 1. Januar geschlossen werden, folgt daraus, dass das Versicherungsjahr nicht automatisch mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. So kommen als Kündigungsstichtag statt dem 31. Dezember auch ganz andere Tage im Jahr infrage. Das relevante Datum findet sich im Versicherungsschein.

    Wer von einer Privaten Versicherung zurück zur Deutschen Rentenversicherung will, wird es nicht einfach haben.
    Wer von einer Privaten Versicherung zurück zur Deutschen Rentenversicherung will, wird es nicht einfach haben. Foto: Fotolia

    Bei den Versicherungsfristen genau hinsehen

    Eine Kündigung muss fristgerecht erfolgen. Üblich ist hier die Dreimonatsfrist zum Ende des Versicherungsjahres. Endet beispielsweise eine Vertragslaufzeit zum Ende Oktober, bedeutet dies bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist, dass das Schreiben spätestens am 31. Juli beim Versicherer eingegangen sein muss. Die Kündigungsfristen können sich zwischen den verschiedenen Versicherungsverträgen unterscheiden. Was für den eigenen Vertrag gilt, entnimmt man daher immer den Vertragsbedingungen oder dem Produktinformationsblatt.

    Neben der jährlichen Kündigungsmöglichkeit gibt es auch das Sonderkündigungsrecht. Immer wenn der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel den Beitrag erhöht, ohne dass er auch den Versicherungsschutz verbessert, darf der Versicherte innerhalb eines Monats den Vertrag kündigen. Bei Eintritt eines versicherten Schadenfalls in einer Kfz-, Hausrat-, Wohngebäude-, Privathaftpflicht- oder Unfallversicherung besteht sogar für beide Seiten ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss dazu aber bis spätestens einen Monat, nachdem die Entschädigungsleistung festgelegt wurde, erklärt werden.

    Eingang der Kündigung am besten bestätigen lassen

    Wenig sinnvoll ist die Kündigung einer privaten Rentenversicherung. Hier bewirkt die Kündigung nur eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung, das heißt, man bekommt noch nicht einmal den aktuellen Rückkaufswert ausgezahlt. Dies erfolgt trotzdem erst zum Ende der Vertragslaufzeit. Aber auch bei Kapitallebensversicherungen, wo der Rückkaufswert ausgezahlt wird, ist von leichtfertigen Kündigungen abzuraten. Über die individuellen Folgen sollte man sich immer erst fachlich beraten lassen.

    Eine Kündigung ist per Brief, Fax oder auch per E-Mail möglich. Muss noch knapp vor Fristende gekündigt werden, ist bei der Versendung unbedingt das Schreiben als Einwurf-Einschreiben oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht zu verwenden. Um die Frist einzuhalten, ist das Eingangsdatum beim Versicherer relevant. Man sollte sich deshalb den Eingang der Kündigung vom Versicherer bestätigen lassen.

    Der Autor: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.

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