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Speyer/Berlin: 60 Kilo abgenommen: Krankenkasse muss Bruststraffung zahlen

Speyer/Berlin

60 Kilo abgenommen: Krankenkasse muss Bruststraffung zahlen

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    Kilos weg, Haut noch da? Ein Gerichtsurteil stärkt die Rechte von Betroffenen: Krankenkassen müssen die Kosten für eine notwendige Hautstraffung nach starker Gewichtsabnahme übernehmen.
    Kilos weg, Haut noch da? Ein Gerichtsurteil stärkt die Rechte von Betroffenen: Krankenkassen müssen die Kosten für eine notwendige Hautstraffung nach starker Gewichtsabnahme übernehmen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

    Die Kilos sind zwar verschwunden, die Haut ist aber noch da: Überschüssige Haut nach einer starken Gewichtsabnahme kann Betroffene psychisch stark belasten. Außerdem können in den Falten Entzündungen und Pilzinfektionen entstehen. Hinter einer Hautstraffung stehen daher nicht immer allein optische Gründe - sie kann aus medizinischer Sicht notwendig sein. Ist das der Fall, muss die Krankenkasse die Kosten für den Eingriff übernehmen. 

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