Geht es um Erste Hilfe in einem Notfall, gibt es eigentlich nur eine Sache, die man falsch machen kann - und zwar: gar nichts zu tun. „Jeder ist verpflichtet, bei einem Notfall im Rahmen seiner Möglichkeiten zu helfen”, so Prof. Bernd Böttiger, Bundesarzt des Deutschen Roten Kreuzes. In Paragraf 323c des Strafgesetzbuches ist festgehalten, dass unterlassene Hilfeleistung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge haben kann.
Berlin