Ein früherer Termin innerhalb der Kassensprechstundenzeit gegen einen Aufpreis von 150 Euro: So ein Angebot dürfen Ärztinnen und Ärzte gesetzlich Versicherten nicht machen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 34 O 107/22), auf das die Verbraucherzentrale NRW hinweist, die selbst geklagt hatte.
Düsseldorf