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Berlin: IGeL: Ihre Patientenrechte bei Selbstzahler-Leistungen

Berlin

IGeL: Ihre Patientenrechte bei Selbstzahler-Leistungen

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    „Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür allerdings nicht, das müssten Sie also aus eigener Tasche zahlen”: Fällt in der Arztpraxis dieser Satz, geht es um eine individuelle Gesundheitsleistung, kurz: IGeL. Es gibt zwei Formen dieser Angebote, wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite erklärt: 

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