„Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür allerdings nicht, das müssten Sie also aus eigener Tasche zahlen”: Fällt in der Arztpraxis dieser Satz, geht es um eine individuelle Gesundheitsleistung, kurz: IGeL. Es gibt zwei Formen dieser Angebote, wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite erklärt:
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