Wer sich als gesetzlich Versicherter eine Privatklinik für einen Medikamentenentzug aussucht, darf nicht darauf hoffen, dass die Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt. Auch dann nicht, wenn man damit argumentiert, dass öffentliche Kliniken in der Umgebung lange Wartezeiten haben. Das zeigt eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, auf die das Rechtsportal „anwaltauskunft.de” aufmerksam macht (AZ: L 16 KR 582/22).
Celle/Berlin