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Berlin: Telefonische Krankschreibung gilt maximal fünf Tage

Berlin

Telefonische Krankschreibung gilt maximal fünf Tage

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    Man muss sich nicht ins Wartezimmer schleppen: Auch telefonisch kann man sich krankschreiben lassen.
    Man muss sich nicht ins Wartezimmer schleppen: Auch telefonisch kann man sich krankschreiben lassen. Foto: Hannes P. Albert/dpa

    Länger als drei Tage krank? Dann brauchen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen laut Gesetz eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU genannt. Arbeitgeber können aber auch vor Ablauf dieser drei Tage eine AU einfordern. Darauf weist die Stiftung Gesundheitswissen hin.

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