Blumen, Girlanden, Fahnen: Für die Fahrten am Hochzeitstag soll der Brautwagen festlich aussehen. Erlaubt ist, was einem gefällt - nur sicher muss es sein. «Die Rundumsicht darf nicht eingeschränkt sein», sagt Vincenzo Lucà vom Tüv Süd. Blumengestecke auf der Motorhaube zum Beispiel sind lieber nicht so hoch, dass der Fahrer den rechten Straßenrand nicht mehr einsehen kann.
HOCHZEITSFEIER