Kaum etwas im Leben hat größere rechtliche und steuerliche Auswirkungen als die Eheschließung. Aus diesem Grund prüft der Staat gründlich, ob die Ehe rechtmäßig geschlossen werden kann oder ob sogenannte Ehehindernisse bestehen. «Ehehindernisse sind fehlende Volljährig- oder Geschäftsfähigkeit, ein enger Verwandtschaftsgrad oder wenn einer der Verlobten nicht ledig wäre», erklärt Anja Schmolke, Vorsitzende des Landesfachverbands der Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Brandenburg.
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