Wer seine Akten einfach im Altpapier entsorgt, dem drohen spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) empfindliche Strafen. Das gilt nicht nur für Unternehmen. Auch Vereine müssen aktiven Datenschutz betreiben und Akten oder elektronische Datenträger, die Informationen über Personen enthalten, ordnungsgemäß entsorgen.
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