Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Tipps
Icon Pfeil nach unten
Produktinformation
Icon Pfeil nach unten

ANZEIGE: DSGVO-Verwirrung: So lassen sich Akten sicher vernichten

ANZEIGE

DSGVO-Verwirrung: So lassen sich Akten sicher vernichten

    • |
    • |
    In der Akten-Schredder-Anlage bei Karl Fischer & Söhne werden Akten DSGVO-konform bis zu einer Schutzklasse P4 und unter Aufsicht bis P5 vernichtet.
    In der Akten-Schredder-Anlage bei Karl Fischer & Söhne werden Akten DSGVO-konform bis zu einer Schutzklasse P4 und unter Aufsicht bis P5 vernichtet. Foto: Karl Fischer & Söhne GmbH

    Wer seine Akten einfach im Altpapier entsorgt, dem drohen spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) empfindliche Strafen. Das gilt nicht nur für Unternehmen. Auch Vereine müssen aktiven Datenschutz betreiben und Akten oder elektronische Datenträger, die Informationen über Personen enthalten, ordnungsgemäß entsorgen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden