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ANZEIGE: Überbrückungshilfe: Werbe- und Marketingkosten vom Staat zurückholen

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Überbrückungshilfe: Werbe- und Marketingkosten vom Staat zurückholen

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    Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen Unterstützung bei Marketing- und Werbemaßnahmen vom Staat.
    Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen Unterstützung bei Marketing- und Werbemaßnahmen vom Staat. Foto: monkeybusinessimages (iStockphoto)

    In Zeiten von Corona haben viele Unternehmen mit erheblichen Einbußen zu kämpfen. Wie soll man da auch noch Geld ausgeben können, um mit Werbung die Kundschaft zurückzugewinnen? Der Staat bietet hier eine sinnvolle Unterstützung an. Die Überbrückungshilfe III übernimmt bis zu 90 Prozent der Werbe- und Marketingausgaben.

    Überbrückungshilfe III - Was ist das?

    Um Unternehmen in der Krise unter die Arme zu greifen, bewilligt die Bundesregierung bereits seit Juni 2020 Überbrückungshilfen. Damit sollen Unternehmen, Solo-Selbständige, Freiberufler, Vereine und Einrichtungen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt werden. Der größte Vorteil für Unternehmen: Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

    Welche Unternehmen kommen für die Überbrückungshilfe in Frage?

    Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat in 2019 verzeichnen mussten, sind grundsätzlich berechtigt einen Antrag zu stellen. Eine Umsatzgrenze wie bislang (Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro) fällt weg, sodass auch Große von der Krise betroffene Unternehmen staatliche Hilfe beantragen können.

    Unser Tipp: Die Antragstellung kann sich für jeden Einzelnen lohnen. Jeder Werbetreibende sollte seinen Steuerberater anrufen. Dieser kann voraussichtlich schon am Telefon beurteilen, ob ein Betrieb die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt (Stichwort „Überbrückungshilfe III“), um die Unterstützung bewilligt zu bekommen.

    Welche Kosten werden vom Staat übernommen?

    Neben Kosten für Mieten, Pachten oder Krediten erstattet der Staat im dritten Zuge der Überbrückungshilfen zusätzlich einen erheblichen Teil der seit November 2020 getätigten Werbe- und Marketingausgaben. Damit können Unternehmen sich bereits gezahlte Werbe- und Marketingkosten wieder zurückholen. Und auch Ausgaben, die Unternehmen bis einschließlich Juni 2021 tätigen, können bis Ende August beantragt werden.

    Wie hoch sind die Zuschüsse?

    Berechtigte haben die Möglichkeit, ihre Werbe- und Marketingmaßnahmen bis zu 90 Prozent finanzieren zu lassen. Das umfasst dann natürlich auch Werbung, die in den lokalen Medien wie etwa der Main-Post geschaltet wird.

    Die Höhe der Erstattung der Fixkosten orientiert sich am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019. Und diese belaufen sich nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums bei mehr als 70 Prozent der Berechtigten auf 90 Prozent der Fixkosten. Insgesamt können sich Unternehmen auf einen möglichen Zuschuss von bis zu 1,5 Millionen Euro monatlich freuen.

    Wie läuft die Antragstellung ab?

    Die Überbrückungshilfe kann nicht direkt vom Unternehmen beantragt werden, sondern muss von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder auch einem Rechtsanwalt beantragt werden.

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    Lesen Sie dazu: Vertrauen schafft Bindung: Main-Post wird so viel gelesen wie nie zuvor

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    Weitere Infos dazu: Native Advertising: Bessere Werbeerfolge durch kreative Inhalte

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