Raus aus der Stadt! Ein Erlass des Kaisers Maximilian I. vom 31. Oktober 1518 besagte, dass die Nürnberger ihre Toten nur noch auf Gottesäckern, die außerhalb der Stadtmauern lagen, bestatten durften. So wurde der St. Rochus-Friedhof neu angelegt – und der Pestfriedhof St. Johannis erweitert. Zwei Begräbnisstätten, die ein halbes Jahrtausend später aufgrund ihrer noch weitgehend historischen Gestalt von einzigartigem kulturgeschichtlichem Rang sind.
Nürnberg