Wissenschaftler haben herausgefunden, dass sich private und öffentlich-rechtliche Programme immer mehr annähern.
Da gibt es zum Beispiel den öffentlich-rechtlichen Sex. Was in sich ein Widerspruch ist. Oder woran denken Sie bei „öffentlich-rechtlich“? Genau: an verstaubte Amtsstuben und Beamte, die mit säuerlichen Mienen Dokumente abheften. An elend lange und völlig unerotische Wartezeiten. Der öffentlich-rechtliche Höhepunkt besteht darin, dass ein säuerlich dreinblickender Beamter irgendwann endlich ein Dienstsiegel auf ein Dokument drückt und man das öffentlich-rechtliche Terrain verlassen kann.
Beim „Zweiten“ ist öffentlich-rechtlicher Sex unter der Montags-Rubrik „Sommernachtsfantasien“ abgeheftet und besteht zum Beispiel in dem Film „Basic Instinct 2“. Da schlägt die schauspielerisch einigermaßen unbegabte Sharon Stone mehrfach die Beine übereinander, was der erotischen Ausstrahlung eines Dienstsiegels schon sehr nahe kommt.
Bei den Privaten gibt's zum Beispiel „Scharfe Biester im Gruselschloss“. Was auch irgendwie nach Amtsstube klingt. Oder fanden Sie das Warten auf den erlösenden Dienstsiegeldruck in verstaubten Amtsstuben nicht auch schon mal gruselig?
Ein unerotisches Zapperlott!