Würzburg (hele) Wer Kunst fördert, kann auf ein Entgegenkommen des Staates rechnen. Er darf bis zu zehn Prozent des Gesamtbetrags der Jahreseinkünfte für "als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke" ausgeben. Diesen Betrag kann er als Spende von der Steuer absetzen. Unternehmen können sich auch zwei Tausendstel "der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr gezahlten aufgewendeten Löhne" anrechnen lassen. Dies regelt der Paragraf 10 b, Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes.
Besonders förderungswürdig sind laut Steuergesetz "Pflege und Erhaltung von Kulturwerten" sowie, ganz allgemein "kulturelle Einrichtungen wie Theater und Museen". Die Übernahme einer Patenschaft für ein Riemenschneider-Kunstwerk, das im Mainfränkischen Museum gezeigt wird, müsste demnach steuerabzugsfähig sein.
Dabei ist es egal, ob der Spender eine Privatperson oder ein Unternehmen ist. In jedem Fall will das Finanzamt aber eine "nach amtlichem Muster ausgestellte Zuwendungsbestätigung" - also eine Spendenquittung - sehen.