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Daten & Fakten

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    Überhangmandate

    Zwölfmal sind bislang bei Bundestagswahlen Überhangmandate angefallen, wodurch sich die gesetzliche Mindestzahl der Abgeordneten erhöhte. Beispiele:

    2005 kamen die Parteien zu 16 zusätzlichen Mandaten (SPD neun, CDU sieben). Nur 1994 waren es ebenso viele (CDU zwölf, SPD vier).

    Bei der Bundestagswahl 2002 kamen die Parteien zu fünf (SPD vier, CDU eines) Überhangmandaten.

    1998 erhielt die SPD 13 zusätzliche Plätze im Parlament.

    Die Regierung von Gerhard Schröder (SPD) verdankte 2002 ihre zunächst stabile Mehrheit besonders den vier SPD-Überhangmandaten.

    Für die christlich-liberale Koalition hatten die Mandate 1994 eine besondere Bedeutung: Der knappe Vorsprung bei der Mandatsverteilung nach den üblicherweise ausschlaggebenden Zweitstimmen wurde so von zwei auf zehn Sitze ausgebaut.

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