Dass Politiker im Internet beschimpft werden, ist kein neues Phänomen. Politiker aller Parteien haben damit zu kämpfen. Auch die Grünen-Politikerin Renate Künast musste schon einiges über sich ergehen lassen. Auf Facebook bezeichneten sie Unbekannte mit „Stück Scheiße“, „Geisteskranke“ oder „Drecksfotze“. Diese Worte lesen Sie normalerweise nicht in unseren Artikeln, hier sind sie aber angebracht, um die Dimension des ganzen Vorgangs zu zeigen. Das Landgericht Berlin hat nun geurteilt, dass es sich bei der Verwendung dieser Begriffe nicht um eine Beleidigung handle. Das Argument: die Äußerungen stehen „im Kontext einer Sachauseinandersetzung“. Der Kontext war gegeben, das Gericht irrt trotzdem.
Leitartikel