Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Meinung
Icon Pfeil nach unten
Leitartikel
Icon Pfeil nach unten

WÜRZBURG: Leistungsschutzrecht: Worum geht es in dem Streit?

WÜRZBURG

Leistungsschutzrecht: Worum geht es in dem Streit?

    • |
    • |
    Symbolfoto zum Leistungsschutzrecht
    Symbolfoto zum Leistungsschutzrecht Foto: Main-Post

    Vor allem Presseverleger und Suchmaschinenanbieter wie Google streiten erbittert darum, ob diese künftig dafür zahlen müssen, wenn sie journalistische Inhalte als Suchergebnisse anzeigen. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben ist kürzlich im Bundestag auf den Weg gebracht worden. Worum geht es ? Um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern, „soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden“, begründen die Initiatoren von CSU und FDP ihren Gesetzesvorstoß.

    Mit diesem, heißt es, werde den Presseverlagen das ausschließliche Recht eingeräumt, „Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen“. Das bedeutet: Anbieter von Suchmaschinen wie Google sollen künftig Lizenzgebühren dafür entrichten, dass sie mit Presseinhalten Geld verdienen – oder eben auf die Nachrichten verzichten. Betroffen von diesem Vorhaben sind alle Angebote, die Online-Artikel „aggregieren“, also bündeln und in kurzen Auszügen aufbereitet darstellen.

    Die Lizenzpflicht beginnt erst dann, wenn der Anbieter Artikelausschnitte („Snippets“) „zu gewerblichen Zwecken“ veröffentlicht. Im Musikgeschäft kennt man ein solches Recht schon lange: Wird ein Lied aufgenommen, haben an dieser einen Aufnahme (je nach Produktionsverträgen) das Label, die Studiomusiker oder die Produzenten auch noch ein Leistungsschutzrecht – zusätzlich zu den Urhebern von Melodie und Text. Vor allem Google wehrt sich vehement gegen ein solches Gesetz. Nach Meinung des Internetgiganten „bedeutet das Leistungsschutzrecht weniger Informationen für Bürger und höhere Kosten für Unternehmen“.

    Die Gesetzesinitiative der schwarz-gelben Koalition hat auch im Bundestag für eine kontroverse Debatte gesorgt. Während Abgeordnete der Koalitionsparteien Google vorwarfen, sich „auf Kosten deutscher Verlage Einnahmen zu sichern“, verurteilte die Opposition den Gesetzentwurf als „rückwärtsgewandt und innovationsfeindlich“.

    Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ist besonders die Google-Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht ein Dorn im Auge: „Die Initiative ist ebenso dreist wie durchsichtig. Sie beruht offensichtlich auf dem doppelten Missverständnis, das Netz für eine Google-Domäne zu halten und beides zusammen für den virtuellen Gesetzgeber.“ Dagegen kritisierte Lars Klingbeil (SPD) das Leistungsschutzrecht als Eingriff in die Informations- und Kommunikationsfreiheit.

    Ob das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet wird, ist ungewiss. Zunächst einmal sollen sich die Fachausschüsse damit befassen.

    Lesen Sie hier den spannenden Schlagabtausch zum Leistungsschutzrecht:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden