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Leitartikel: Den Familien kann nur Karlsruhe helfen

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Leitartikel: Den Familien kann nur Karlsruhe helfen

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    Karlsruhe, übernehmen Sie! Familien, die sich vom Staat schlechter behandelt fühlen als Kinderlose, haben in Deutschland nur eine Anlaufstelle – das Bundesverfassungsgericht. Dort wird bald die Klage des Freiburger Diakons Markus Essig verhandelt, der mit seiner Frau drei Kinder großgezogen hat und sich bis heute fragt, warum er für die Krankenkasse und die Rentenversicherung die gleichen Beiträge zahlt wie ein Kollege, der keine Kinder hat. Schließlich sind es Familien wie die Essigs, die unser Sozialsystem gerade in die nächste Generation hinüberretten.

    Das Bundessozialgericht in Kassel ist dieser Logik gestern nicht gefolgt – mit der etwas dürren Begründung, der Gesetzgeber habe in solchen Fragen einen weiten Spielraum. Ob die Essigs mit ihrem Plädoyer für mehr Gerechtigkeit in der Sozialpolitik beim Verfassungsgericht bessere Karten haben, ist zwar noch nicht gesagt. Einen Versuch aber ist es allemal wert, schließlich stand Karlsruhe in einem vergleichbaren Fall schon einmal auf der Seite der Familien.

    Versicherte mit Kindern, monierten die Karlsruher Richter im Jahr 2001, leisteten einen „generativen Beitrag“ zum Funktionieren unserer Sozialsysteme. Ihr Urteil hat die Politik dazu gezwungen, von Kinderlosen in der Pflegeversicherung einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitrag zu verlangen. Bei der Rente dagegen redet sich bis heute noch jede Regierung mit dem Argument heraus, durch die Anerkennung von Kindererziehungszeiten werde die besondere Leistung der Familien ja bereits entlohnt. Tatsächlich kommen für die drei Babyjahre bei der Rente nicht die kinderlosen Versicherten auf, sondern die Kinder der Versicherten – sie sind es, die die Renten ihrer Eltern später erwirtschaften müssen. Familien werden also, wenn man so will, gleich doppelt geschröpft: Sie ziehen die Beitragszahler von morgen groß, zahlen aber trotzdem die gleichen (hohen) Beiträge wie Kinderlose. Nach einer Modellrechnung der Bertelsmann-Stiftung wird ein Teenager, der heute 13 Jahre alt ist, im Lauf seines Lebens etwa 77 000 Euro mehr in die Rentenkasse einzahlen als er später selbst einmal an Rente beziehen wird. Diese 77 000 Euro landen zu einem großen Teil bei den Rentnern, die keine Kinder haben.

    Den damaligen Auftrag aus Karlsruhe, nach dem Pflege-Urteil auch die Renten- und die Krankenversicherung auf eine Benachteiligung von Familien hin abzuklopfen, hat die Politik bis heute nicht erfüllt. Zwar gibt der Staat jedes Jahr für Dutzende von Leistungen vom Elterngeld über den Kinderzuschlag bei der Riester-Rente bis zum Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende gut 170 Milliarden Euro für die Familien aus – gleichzeitig aber zementiert er im Steuer- und Sozialrecht Ungerechtigkeiten, die nicht nur den Diakon Essig empören.

    Vom Ehegattensplitting und dem Kinderfreibetrag profitieren ja vor allem die Familien, die auch viele Steuern zahlen, die Gut- und Besserverdiener also. Um auch die Eltern mit schmalerem Budget zu entlasten, müsste die Bundesregierung noch eine Art Freibetrag von einigen Hundert Euro pro Kind und Monat bei den Sozialabgaben einführen und diesen dann über höhere Beiträge für Kinderlose gegenfinanzieren – ein Kraftakt, an den sich keine Koalition freiwillig wagt.

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