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WÜRZBURG: Leitartikel: #MeToo darf kein Internet-Trend bleiben

WÜRZBURG

Leitartikel: #MeToo darf kein Internet-Trend bleiben

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    Wer gegen seinen Willen von einem Kollegen angefasst wird, sollte sich an den Arbeitgeber wenden. Er ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Belästigung zu schützen.
    Wer gegen seinen Willen von einem Kollegen angefasst wird, sollte sich an den Arbeitgeber wenden. Er ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Belästigung zu schützen. Foto: Heiko Wolfraum /dpa

    Endlich Freitag, endlich Wochenende. Da geht es für viele am Abend in die Disco, um mit Freunden Spaß zu haben und zu feiern. Doch wo am Wochenende viele Menschen zusammenkommen, beginnt für Frauen immer wieder ein Spießrutenlauf. Im Getümmel vor der Bar oder auf der Tanzfläche werden sie von Männern oft gegen ihren Willen berührt, gestreichelt oder begrapscht. Oft ist das sexuelle Belästigung – kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die im Alltag angekommen ist, und deren Opfer klar Frauen sind.

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