Der Rechtsstaat darf nicht starr verharren, er muss sich auf neue Gefahren einstellen. Beim Terrorismus hat er das getan. In den 70er Jahren nach den Anschlägen der RAF wurden mit dem Paragraphen 129a der Straftatbestand der Bildung oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eingeführt und die Rasterfahndung entwickelt.
Leitartikel