(ddp) Die Auseinandersetzung um die sogenannte „Riester-Rente“ geht unvermindert weiter. Während Sozialverbände und Oppositionspolitiker am Wochenende ihre Kritik an dieser Form der privaten Vorsorge erneuerten, stellten sich Sozialministerium und Arbeitgeber hinter die Zusatzrente. Anlegerschützer bezeichneten die Riester-Rente als „unschlagbar“ und warnten vor alternativen Anlageprodukten auf dem grauen Kapitalmarkt.
Ungeachtet dessen rissen die Forderungen nach grundlegenden Änderungen an dem Modell nicht ab. Sie gipfeln darin, dass die Bundesregierung das zusätzliche Einkommen aus einer Riester-Rente bei Senioren mit niedrigen gesetzlichen Bezügen nicht auf die staatliche Grundsicherung anrechnen soll.
Beim Sparen für die nach dem früheren Bundessozialminister benannte Riester-Rente unterstützt der Staat Geringverdiener großzügig. Im Alter aber könnte die gesetzliche Rente vieler Senioren bald so gering ausfallen, dass sie zusätzlich eine staatliche Grundsicherung erhalten. Auf diese werden Einkünfte aus der Riester-Rente voll angerechnet.
Der Präsident des Sozialverbandes VdK, Walter Hirrlinger, warnte, ohne Änderungen falle so jeder Anreiz zum Extra-Sparen weg. Der Paritätische Wohlfahrtsverband schlug vor, mindestens die Hälfte der Riester-Rente nicht anzurechnen. Die deutsche Versicherungswirtschaft plädierte für eine vollständige Freistellung der Riester-Rente von der Anrechnung auf die Grundsicherung. Das Deutsche Institut für Anlegerschutz (DIAS) machte sich ebenfalls für Nachbesserungen stark: „Wo Altersvorsorge drauf steht, muss später auch Altersvorsorge drin sein“.
Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Gregor Gysi, sagte, dass ohne Korrekturen an der Riester-Rente die Regelung kaum vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben dürfte. Die Arbeitgeber wiesen indes auf unabsehbare Konsequenzen solcher Forderungen hin. Zum einen drohten dann neue Kosten für die öffentliche Hand, zum anderen seien viele Rechtsfragen ungeklärt. Sollte ein Teil der privaten Vorsorge nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, stelle sich die gleiche Frage für Betriebsrenten, Lebens- und Rentenversicherungen.