Nach dem Ende der Stimmabgabe am Sonntag um 18 Uhr wird in jedem Wahllokal das Ergebnis für die Landtagswahl ermittelt. Zunächst wird die Höhe der Wahlbeteiligung festgestellt, indem man die Zahl der Stimmberechtigten anhand des Wählerverzeichnisses sowie die Zahl der Wähler anhand der Stimmabgabevermerke vergleicht.
Dann werden die weißen Stimmzettel für die Landtagswahl auseinandergefaltet und verschiedene Stapel gebildet. Als Erstes werden hierbei die kleinen Stimmzettel (Erststimmen) und die großen Stimmzettel (Zweitstimmen) sortiert und nach gültigen, nach ungekennzeichneten und „bedenklichen“ Stimmzetteln geordnet.
Anschließend erfolgt die Zählung in zwei Arbeitsgruppen. Arbeitsgruppe A zählt die Erststimmen, Arbeitsgruppe B die Zweitstimmen.
Bei den Stimmzetteln, „die zu Bedenken Anlass geben“, beschließt der Wahlvorstand, ob sie gültig oder nicht gültig sind.
Das Ergebnis der Zählung wird in einer Wahlniederschrift festgehalten.
Sobald der Wahlvorstand die Erststimmen und die Parteienstimmen ermittelt hat, werden die Zahlen in Form einer „Ersten Schnellmeldung“ in der Regel per Telefon oder Fax an das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde übermittelt. Anschließend wird die Niederschrift für die Ermittlung des endgültigen Ergebnisses dem Wahlamt persönlich überbracht.
Erst wenn das Ergebnis der Landtagswahl festgestellt ist, darf mit dem Auszählen der Bezirkswahl begonnen werden. Diese Auszählung geht genauso vonstatten wie bei der Landtagswahl.
Online-Tipp
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