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Der Leseranwalt: Demokratie verpflichtet kommunale Parlamente zu öffentlichen Beratungen und Abstimmungen

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Der Leseranwalt: Demokratie verpflichtet kommunale Parlamente zu öffentlichen Beratungen und Abstimmungen

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    Dass Behörden ihre gesetzliche Auskunftspflicht gegenüber Vertretern von Medien gelegentlich als störend empfinden, habe ich jüngst beklagt. Zuschriften zeigen, dass diese amtliche Verpflichtung für einige Leser neu war. Sie haben sich bei mir bedankt, zumal dahinter der demokratische Grundsatz der Bürgerbeteiligung über die Inhalte unabhängiger Medien steckt. Trotz weniger schlechter Beispiele glaube ich, dass man es auch in Behörden und politischen Gremien so sieht.

    Aufmerken ließ mich dennoch, was mir ein früherer Mitarbeiter der Rechtsaufsicht eines Landratsamtes geschrieben hat. Er ging auf die von mir beklagte Neigung von Kommunalparlamenten ein, kritische Themen nicht öffentlich zu beraten. Dies sei „nicht ins Ermessen eines Bürgermeisters oder Gemeinderates gestellt“. Er fürchtet, dass in meinem Text ein falscher Eindruck entstehen konnte. „Beratung und Abstimmung sind immer öffentlich“, stellt der einstige Aufsichtsbeamte klar. Die Gemeindeordnung nehme lediglich Personal- und Grundstücksangelegenheiten aus und in sehr seltenen Fällen die Vergabe von Aufträgen. Letzteres nur dann, wenn über den Ausschluss einer Firma zu reden sei.

    Nun beklagt der rechtskundige Ruheständler, dass Redakteure die Verstöße gegen die Pflicht zur Öffentlichkeit von Sitzungen häufig kritiklos hinnehmen. Ich kann das nicht gänzlich zurückweisen. Wählen Redaktionen doch oft einen legitimen journalischen Umweg: Sie greifen für Berichte aus geschlossenen Beratungen gewählter Volksvertreter auf Informanten zurück, auf beteiligte Stadt- oder Gemeinderäte. Die können sich darauf verlassen, dass ihre Identität nie preisgegeben wird und gesetzlich geschütztes Redaktionsgeheimnis bleibt.

    Wohl aus Erfahrung resümiert der einstige Rechtsaufseher noch, dass auch die Rechtsaufsichtsbehörden, die in den Landkreisen der Landrat führe, „nie“ gegen Öffentlichkeitsverstöße in Gemeinderäten einschreiten. Aus politischen Gründen, vermutet er. Ich denke, er spricht damit an, dass Landräte umgekehrt oft die Unterstützung der Bürgermeister brauchen, weil die in den für sie wichtigen Kreistagen den Ton angeben. Abgesehen davon, schließen Landräte und Kreistage selbst mitunter Sitzungssäle ab, wenn es ihnen politisch angemessen erscheint.

    Das Recht der Medien auf Auskunft aus Behörden und die Pflicht zur Öffentlichkeit von Sitzungen sind gesetzliche Grundlagen mit einem gleichen Ziel: die demokratische Beteiligung. So ist es wichtig, genau hinzuschauen, was nicht öffentlich beraten wird – zumindest die Tagesordnung muss öffentlich sein.

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