Wenn eine Person verbal eine „schallende Ohrfeige“ bekommt, so beschreibt das bildhaft, dass es sich um eine heftige öffentliche Kritik, ja um eine Beschuldigung handelt. Noch nicht erkennbar wird daraus, ob es die verbale Ohrfeige zurecht oder zu Unrecht gesetzt hat. Damit wäre ich beim Thema einer Leserkritik. Sie bezieht sich auf den nachrichtlichen Beitrag „Empörung über Seehofer“ , erschienen in der Zeitung am 13. Juli. - Online: Schmidt: Seehofer hat "keine Ehre".
LESERANWALT