Über Pressefreiheit wird diskutiert, weil ein CSU-Pressesprecher versucht haben soll, die Berichterstattung des ZDF zu beeinflussen. Ähnlichen Versuchen müssen aber auch Lokalzeitungen standhalten. Beschweren dürfen sich Politiker in Redaktionen. Sie werden meist angehört. Fordern sollten Politiker aber nichts. Redakteure haben sicherzustellen, dass sie nicht auf ihre Entscheidungen und ihre Unabhängigkeit einwirken können. Leser können das erwarten.
Mit einem Versuch, den Einsatz eines Redakteurs abzulehnen, beschäftige ich mich aktuell: Dieser Redakteur recherchiert einen Vorgang auf dem Friedhof einer unterfränkischen Gemeinde. Deren Bürgermeister, der amtlich daran beteiligt ist, will er dazu befragen. Der ist aber nicht bereit mit ihm zu reden oder Fragen von ihm zu beantworten. Nicht mit ihm, nur mit anderen Journalisten rede er. Aber auch das nicht, wenn er dabei ist.
Sein Grund für die Abweisung: Dieser Redakteur habe vor der Kommunalwahl, vor rund vier Jahren, etwas über ihn geschrieben, was nicht richtig gewesen sei. Folge seien Austritte aus der Feuerwehr gewesen.
Das überrascht. Darüber kam bislang keine Beschwerde des Bürgermeisters in der Redaktion an, ebensowenig der Versuch, eine Richtigstellung zu erreichen. Wir werden diesen Vorwurf aber noch prüfen.
Ein lange unbeanstandeter Bericht kann freilich auf die aktuelle Arbeit der Redaktion keinen Einfluss haben. Es gehört zur Freiheit der Presse, zu entscheiden, welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter wo und über was berichtet. Das ist nicht Sache von Politikern, auch nicht nach schlechten Erfahrungen.
Ich habe dem Bürgermeister telefonisch erklärt, dass er mit dem Pressegesetz in Konflikt kommt, wenn er Fragen nicht wahrheitsgemäß und zeitgerecht beantwortet, die ihm jener bei ihm in Ungnade gefallene Redakteur zu amtlichen Vorgängen in seiner Gemeinde gestellt hat.
Als Leser fragen Sie sich nun, „warum erfahren wir nicht den Namen und den Ort?“ – Weil die Redaktion die Kirche im Dorf lassen und aus der Sache keine Staatsaffäre im Rathaus machen möchte. Ein einzelner Dorf-Bürgermeister ist nicht professioneller Pressesprecher einer staatstragenden Partei und nicht in der Lage, mit einer verärgerten Reaktion Pressefreiheit zu gefährden. Also wurde ihm noch etwas Zeit gegeben, sich seiner Auskunftsverpflichtungen zu besinnen. Tut er das nicht, ist es journalistisch unvermeidlich, über sein Verhalten als gewählter Amtsträger zu informieren, außerdem Antworten auf Fragen zum Friedhof mit mehr Nachdruck einzufordern.