Fehler machen zuweilen auch Leserbriefautoren. Ob unabsichtlich oder nicht, sei dahingestellt. Wenn es sich aber eindeutig nachweisbar um Tatsachenbehauptungen handelt, die falsch sind, dann darf man von Redaktionen in ihrer journalistischen Verantwortung erwarten, dass sie diese gleich beim Leserbrief richtigstellen oder aber gar nicht erst veröffentlichen. Das geschieht dann zum Schutz des Einsenders und der Leserschaft. Hier geht es um "Weihnachten".
LESERANWALT