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Ihre diskreten Aussagen müssen Bürger nicht in öffentlichen Veranstaltungen machen

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Ihre diskreten Aussagen müssen Bürger nicht in öffentlichen Veranstaltungen machen

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    Eben diese Verantwortung sah ein Mann aus Heidenheim in einem Bericht dieser Zeitung verletzt. Er beschwerte sich darüber beim Deutschen Presserat. Es ging um den Text über die Bürgerversammlung einer Gemeinde. Darin war ein Bürger namentlich zitiert, der auf den Drogenhandel an einem Platz des Dorfes hingewiesen hatte.

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