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Informationen für Leute, die ihr Foto nicht in der Zeitung sehen wollen

Leseranwalt

Informationen für Leute, die ihr Foto nicht in der Zeitung sehen wollen

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    Doch die Aufgabe der Medien erfordert es, dass diese zuweilen auch ohne Ihre Einwilligung in Medien verbreitet werden dürfen. Ich schreibe darüber, da es neuerdings häufiger vorkommt, dass sich Personen in der Redaktion beschweren, weil sie sich in der Zeitung oder im Internet abgebildet erkannt haben.

    Ich verstehe zwar Beschwerden gegen Bildveröffentlichungen, selbst wenn sie unberechtigt sind. Aber es gibt eben Gründe, die es trotz Ihres Persönlichkeitsrechts am eigenen Bild erlauben, ein Foto mit Ihnen zu verbreiten. Ich nenne einige wesentliche Anlässe, die eine Bildberichterstattung mit Ihnen ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung zulassen. Das gibt denen Hilfestellung, die ihr Foto nicht gerne veröffentlicht sehen:

    1. Sie besuchen eine öffentliche Veranstaltung oder nehmen daran teil (z. B. Demonstration, Fußballspiel, Konzert etc.). Hier müssen Sie mit Medienberichterstattung rechnen – also damit, dass Sie später auf einem verbreiteten Foto gut zu erkennen sind.

    2. Sie sind nur Beiwerk auf einer Aufnahme, nicht deren Mittelpunkt. Auf Sie kommt es also nicht entscheidend an. Das kann der Fall sein, wenn ein öffentliches Bauwerk oder Denkmal gezeigt wird, an dem sie soeben als Passant vorbeikommen.

    3. Fachleute sprechen noch von Fällen „konkludenter Zustimmung“. Die liegen vor, wenn Sie unübersehbar von einem Bildberichter fotografiert werden und ihm die Verbreitung ihres Fotos nicht untersagen. Dem wird er dann nachkommen, wenn es sich nicht um ein Ereignis handelt, wie unter 1. dargestellt.

    4. Wenn Sie eine weithin bekannte Persönlichkeit sind, an deren Auftreten stets öffentliches Interesse vorausgesetzt werden kann. Dazu können Künstler, Politiker und Geschäftsleute gezählt werden. Wer sich in der Gesellschaft – etwa als Partylöwe – einen Namen macht, drängt sich Bildberichtern geradezu auf.

    Das Recht am eigenen Bild ist natürlich ein Persönlichkeitsrecht. Es muss von der abgebildeten Person selbst eingefordert werden. Ich betone das, weil besonders aufgeklärte und aufmerksame Kritiker der Redaktion gelegentlich vorwerfen, sie hätte Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen verletzt. Ob das der Fall ist, wissen aber nur die Abgebildeten selbst. Sie dürfen mir glauben: Die Mehrzahl der Menschen, die sich in der Zeitung überraschend wiedererkennt, freut sich, fühlt sich sogar geehrt.

    Das alles ändert nichts daran, dass es in den meisten Fällen einfach dazugehört, dass Pressefotografen freundlich auf ihre Absicht hinweisen.

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